Einreise USA

Die nachfolgenden Infos wurden für Staatsbürger mit einem deutschen, österreichischen und schweizer Reisepass zusammengetragen. Quelle: Auswärtiges Amt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
    • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
    • Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
    • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)

Minderjährige

Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.

Visum

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum. Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft.

Siehe Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Program können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt Ausnahmen von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Visum vor der Einreise.

Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden. Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig und kostet seit Ende September 2025 pro Person 40 USD.

Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumanträgen

Reisende in die USA müssen bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der bei Geburt zugewiesene Geschlechtseintrag der antragstellenden Person.
Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktiert und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden.

Bei Reisen zum Zweck der Teilnahme an sportlichen Programmen oder Wettkämpfen sollten Reisende die Teilnahmevoraussetzungen insbesondere mit Blick auf Vorgaben zur Geschlechtszugehörigkeit vorab prüfen.

Einreise über Kanada oder Mexiko

Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.

Einreise nach Amerikanisch-Samoa

Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.

Zulässige Aufenthaltsdauer

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.

Visum vor der Einreise

Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den vom US-Visa Waiver Program genannten Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.

Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.

Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben ebenfalls Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.

Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.

Einreisekontrolle

Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.

Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bzgl. des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen.

Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.

Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.

US Visa Waiver Programm

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,
mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA -, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis. Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

    • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
    • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
    • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
    • eine Forschungsarbeit durchführen,
    • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
    • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
    • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (“admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10’ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

Electronic System for Travel Authorization“-ESTA

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

    • Wechsel des Reisepasses
    • Änderung des Namen
    • Wechsel des Geschlechts
    • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. In deutschen Reisepässen setzt sich die Seriennummer aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Es werden 27 Zeichen (Buchstaben und Ziffern) genutzt. Damit es nicht zu Wortbildungen kommt, wurde auf die Vokale A, E, I, O, U verzichtet. Ebenso auf bestimmte Buchstaben, wie B, D, Q und S. Die Seriennummern setzen sich also aus folgenden Zeichen zusammen: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9. Wenn nun für die Einreise in ein anderes Land ein Onlineformular ausgefüllt werden muss, dann wird die Ziffer/Zahl „0″ verwendet – nicht der Buchstabe „O”..

Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter https://de.usembassy.gov/de/ und https://de.usembassy.gov/de/visa/ Bitte beachten Sie, dass vorhergehenden Einreiseinformationen nur für die Beschaffung des Visums in Eigenregie gelten. Bei den hier angezeigten Fristen handelt es sich um Angaben der Konsulate, die nur die reine Beantragungsdauer berücksichtigen. Informieren Sie sich bitte vor Beantragung Ihres Visums über die nötigen Formulare, eventuell benötigte Einladungen oder ob ein persönliches Vorsprechen bei der jeweiligen Botschaft nötig ist. Sofern Sie eine Reise über uns gebucht haben, können Sie uns einfach die Beschaffung Ihres Visums übernehmen lassen. Die Preise für diesen Service entnehmen Sie bitte bei jeder Reise unter dem Reiter “Termine und Preise”. Alle nötigen Formulare und Informationen finden Sie unter dem Reiter “Service”.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

 

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja, mit ESTA oder Visum
    • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)
    • Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
    • Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum (ESTA nicht möglich)

Minderjährige

Minderjährige können nur dann visumsfrei einreisen, wenn sie über einen eigenen E-Pass und eine gültige ESTA-Genehmigung verfügen. Mit einem Kinderreisepass muss immer ein Visum beantragt werden, ESTA ist nicht möglich.

Visum

Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum. Anmerkungen: Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein. Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft.

Siehe ESTA

Als Teilnehmer am US-Visa Waiver Program können deutsche Staatsangehörige zu Zwecken des Tourismus, für Geschäftsreisen oder im Transit visumsfrei in die USA einreisen, sofern sie über einen elektronischen Reisepass (E-Pass mit Chip), eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ESTA) sowie ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket verfügen. Es gibt Ausnahmen von der Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm sowie Ausnahmen bei Reisenden mit Bezug zu Kuba, siehe Visum vor der Einreise.

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Visum Waiver Programm

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,
mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
ein Rück- oder Weiterflugticket (welches – außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern – nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA -, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis. Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte. Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

    • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
    • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
    • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
    • eine Forschungsarbeit durchführen,
    • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
    • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
    • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen. Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (“admitted until xx-xx-xx”. Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat – der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: ‘3-10’ ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

Einreisegenehmigung ESTA

Elektronische Reisegenehmigung (ESTA)

Umfassende Informationen zum ESTA-Verfahren können der ESTA-Startseite bzw. den ESTA-Informationen der US-Konsulate in Deutschland, den Informationen zum US State Department Visa Waiver Program sowie der ESTA-FAQ entnommen werden. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen. Die ESTA-Beantragung ist gebührenpflichtig und kostet seit Ende September 2025 pro Person 40 USD. Die offizielle Seite für die Beantragung ist https://esta.cbp.dhs.gov . Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Alle Zahlungen für elektronische Reisegenehmigungsanträge müssen derzeit über Kredit-/Debit-Karten oder PayPal abgewickelt werden. Das ESTA-System akzeptiert derzeit nur folgende Kredit-/Debit-Karten: MasterCard, Visa, American Express und Discover (JCB, Diners Club). Ihr Antrag wird erst nach Erhalt der Zahlung bearbeitet.

Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

    • Wechsel des Reisepasses
    • Änderung des Namen
    • Wechsel des Geschlechts
    • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. In deutschen Reisepässen setzt sich die Seriennummer aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. Es werden 27 Zeichen (Buchstaben und Ziffern) genutzt. Damit es nicht zu Wortbildungen kommt, wurde auf die Vokale A, E, I, O, U verzichtet. Ebenso auf bestimmte Buchstaben, wie B, D, Q und S. Die Seriennummern setzen sich also aus folgenden Zeichen zusammen: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9. Wenn nun für die Einreise in ein anderes Land ein Onlineformular ausgefüllt werden muss, dann wird die Ziffer/Zahl „0″ verwendet – nicht der Buchstabe „O”..

Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter https://de.usembassy.gov/de/ und https://de.usembassy.gov/de/visa/ Bitte beachten Sie, dass vorhergehenden Einreiseinformationen nur für die Beschaffung des Visums in Eigenregie gelten. Bei den hier angezeigten Fristen handelt es sich um Angaben der Konsulate, die nur die reine Beantragungsdauer berücksichtigen. Informieren Sie sich bitte vor Beantragung Ihres Visums über die nötigen Formulare, eventuell benötigte Einladungen oder ob ein persönliches Vorsprechen bei der jeweiligen Botschaft nötig ist. Sofern Sie eine Reise über uns gebucht haben, können Sie uns einfach die Beschaffung Ihres Visums übernehmen lassen. Die Preise für diesen Service entnehmen Sie bitte bei jeder Reise unter dem Reiter “Termine und Preise”. Alle nötigen Formulare und Informationen finden Sie unter dem Reiter “Service”.

Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumanträgen

Reisende in die USA müssen bei ESTA- oder Visumanträgen entweder das Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ angeben; relevant ist hierbei der bei Geburt zugewiesene Geschlechtseintrag der antragstellenden Person.
Dies gilt auch für Reisende, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von ihrem Geschlechtseintrag bei Geburt abweicht. In diesen Fällen muss zusätzlich die Geburtsurkunde mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrag bzw. ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mitgeführt werden. Im Zweifelsfall sollte vor Einreise die zuständige Auslandsvertretung der USA in Deutschland kontaktiert und die geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung gebracht werden.

Bei Reisen zum Zweck der Teilnahme an sportlichen Programmen oder Wettkämpfen sollten Reisende die Teilnahmevoraussetzungen insbesondere mit Blick auf Vorgaben zur Geschlechtszugehörigkeit vorab prüfen.

Einreise über Kanada oder Mexiko

Die Einreise auf dem Landweg über Kanada und Mexiko ist nur mit gültigem ESTA oder US-Visum möglich. Nähere Informationen bietet die zuständige Grenzschutzbehörde.

Einreise nach Amerikanisch-Samoa

Für die Einreise nach Amerikanisch-Samoa gelten besondere Bestimmungen. Unter anderem sind eine vorherige, ESTA entsprechende Reisegenehmigung sowie ein nach Ausreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass erforderlich.

Zulässige Aufenthaltsdauer

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der visafreien Einreise individuell von den US-Grenzbeamten festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht möglich. Bei einer Einreise mit Visum kann jedes Büro der Einreisebehörde U.S. CIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.
Der Tag, an dem die Ausreise spätestens erfolgen muss, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt (admitted until xx-xx-xx).
Das amerikanische Datumsformat ist nicht mit dem deutschen identisch. In den USA wird der Monat vor dem Tag genannt. Das Datum „03-10“ bedeutet zum Beispiel „10. März“ und nicht „3. Oktober“.

Visum vor der Einreise

Bei Ablehnung des ESTA-Antrags sowie bei anderen als den vom US-Visa Waiver Program genannten Reisezwecken (etwa Arbeits- oder Au-Pair-Aufenthalte, Austauschprogramme, Sprach-/Forschungsaufenthalte, Eheschließung mit anschließender Niederlassung/Einwanderung in die USA etc.) ist grundsätzlich die Einholung eines Visums erforderlich.

Grundsätzlich ausgeschlossen vom US-Visa Waiver Programm sind deutsche Staatsangehörige, die entweder zugleich über die Staatsangehörigkeit der Staaten Iran, Irak, Nordkorea, Syrien oder Sudan verfügen oder sich seit März 2011 privat oder geschäftlich in einem dieser Länder oder in Libyen, Jemen oder Somalia aufgehalten haben.
Diese Personen müssen unabhängig vom Zweck der Reise ein Visum für die USA beantragen.
Ausnahmen gelten nur für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs.

Voraufenthalte in Kuba seit dem 12. Januar 2021 oder eine doppelte Staatsangehörigkeit (kubanisch/deutsch) haben ebenfalls Auswirkungen auf die Teilnahme am US-Visa Waiver Programm, siehe Reiseinfos – Reisen nach Kuba.

Ein Visum muss bei der zuständigen US-Auslandsvertretung beantragt werden. Ausführliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumsverfahren bieten die US-Botschaft und -Konsulate in Deutschland.

Einreisekontrolle

Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der US-Grenzbeamte. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rückreise (z.B. Flugbuchung) bei der Einreise mitzuführen. Gegen dessen Entscheidung gibt es keinen Rechtsbehelf. Den deutschen Auslandsvertretungen ist es nicht möglich, auf die Rückgängigmachung einer Einreiseverweigerung hinzuwirken.

Reisende sollten ausschließlich mit einem gültigen ESTA oder Visum in die USA reisen, das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.

Im Rahmen der Einreisekontrolle sind US-Behörden zur Aufklärung möglicher Verdachtsmomente bzgl. des Vorliegens der Einreisevoraussetzungen auch zu einer Überprüfung mitgeführter technischer Geräte wie Mobiltelefon oder Laptop berechtigt. In begründeten Fällen kann auch ein Auslesen der Geräte erfolgen.

Sollten bei Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, kann auch nach Rückkehr das Department of Homeland Security (DHS) kontaktiert werden. Bei dessen „Traveler Redress Inquiry Program“ (DHS TRIP), der zentralen Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen in Zusammenhang mit der Einreise in die USA, kann ein Online-Formular ausgefüllt und Angaben zur Person und Art der negativen Erfahrungen gemacht werden, um Auskunft und/oder Abhilfe zu bitten.

Weitere die Einreise in die USA betreffende Fragen sollten rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung geklärt werden.

Haftungsausschluss:
Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass wir hiervon unterrichtet werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

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