Allgemeine Geschäftsbedingungen
World Wide Gruppenreisen GmbH
Schleißheimer Straße 89 | D – 85221 Dachau | Tel.: +49 – 8131 – 318993-0 • Fax: +49 – 8131 – 318993-24
GF: Gertrud Pramsohler • HRB München 95440 • USt-IDNr.: DE-128244695
Reiseanmeldung & Reisebestätigung
Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Vertragsbestätigung von WWG zustande. Mit der Bestätigung hat der Vertragsnehmer unsere Reise- und Vertragsbedingungen anerkannt.
1. Zahlungsmodalitäten
1.1 Bearbeitungsgebühr
Bei Vertragsabschluß wird eine im Vertrag genannte Bearbeitungsgebühr fällig. Diese Gebühr wird dem Kunden bei Durchführung der Reise im vollen Umfang brutto für netto angerechnet. Bei Stornierung des Vertrages (gesamte Gruppe) bis zum kostenlosen Stornotermin wird der Betrag als Bruttobetrag von WWG einbehalten.
1.2 Anzahlung/Restzahlung
Beim Abschluß eines Vertrages werden die im Vertrag genannten Anzahlungen/Restzahlungen zu den jeweils aufgeführten Terminen fällig. Bei Stornierung des Vertrages (gesamte Gruppe) nach dem kostenlosen Stornotermin verbleibt die Anzahlung (siehe Reisevertrag Zahlungsbedingungen) als Schadenersatz für den Busausfall bei WWG.
1.3 WWG hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die im Vertrag genannten Zahlungen vom Vertragsnehmer nicht termingerecht eingehalten werden. Eine verbindliche Angabe der einzelnen Leistungsträger sowie der jeweiligen Hotels ist erst nach Eingang der Restzahlung möglich. Eventuell im vorhinein genannte Leistungsträger sind bis zum Eingang der Restzahlung freibleibend und können nicht eingeklagt werden. Bei allen Zahlungen gilt der jeweilige Wertstellungstermin des Betrages auf dem Konto von WWG. Scheckzahlungen können nur bis 7 Arbeitstage vor Zahlungstermin akzeptiert werden.
2. Leistungen & Preise
2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der im Vertrag genannten Leistungsbeschreibung. Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von WWG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Geringfügige Änderungen der Reiseroute und Leistungen bleiben WWG vorbehalten. Der Vertragsnehmer wird von gravierenden Leistungsänderungen in Kenntnis gesetzt und ist berechtigt, bei Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, sofern WWG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus deren Angebot anzubieten.
2.2 WWG behält sich vor, die im Vertrag ausgeschriebenen Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann WWG den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a)Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann WWG den Erhöhungsbetrag vom Vertragspartner verlangen. B) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann WWG vom Vertragspartner verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren WWG gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß liegt. Bei nachträglichen Preiserhöhungen über 5% kann der Vertragspartner unverzüglich nach Erhalt des geänderten Reisepreises kostenlos zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern WWG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus deren Angebot anzubieten. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unzulässig.
Die von WWG ausgeschriebenen Reisen basieren, falls nicht anders angegeben, auf dem im Vertrag genannten Devisenstand. Der im Vertrag ausgewiesene Devisenkurs wird dem Stand des Rechnungsdatums angepasst.
2.3. Sonderleistungen, wie z.B. Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen, nicht enthaltene Eintritte u.s.w., soweit nicht in den Leistungen als inklusive aufgeführt, sind vom Kunden immer vor Ort zu zahlen.
Für Sonderleistungen, die vor Ort angeboten und nicht bei WWG in Deutschland gebucht worden sind, z.B. Fakultativausflüge jeglicher Art, übernimmt WWG keine Garantie für die Durchführung oder den technischen Zustand einer Einrichtung. Für gebuchte Leistungen, die im Freien stattfinden, übernimmt WWG bei schlechter Witterung oder sonstiger höherer Gewalt keine Haftung. Diese Leistungen unterliegen nicht der Rückzahlungspflicht und werden nicht ersetzt.
2.4. Die im Vertrag genannten Preise gelten (falls nicht anders angegeben) für eine Mindestteilnehmerzahl von 35 zahlenden Reisenden. WWG behält sich das Recht vor, die Reise bis zum kostenlosen Stornotermin zu stornieren, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde hat dadurch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Eventuell zusätzlich anfallende Kosten müssen von den Reisenden übernommen werden.
4. Gruppenreisen
WWG kann auf die Gruppe eigene Kunden zubuchen. Diese werden dem Vertragsnehmer in der Teilnehmerstaffel angerechnet. Weitere Provisionen erhält der Vertragsnehmer nicht. Weitere Ansprüche hat der Vertragsnehmer nicht. WWG hat bei Gruppenreisen das Recht, bei Nichterreichen der jeweils im Reiseprogramm vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl, den Reisepreis der definitiven Teilnehmerzahl anzupassen. Sollte der Kunde bis zu dem im Vertrag genannten kostenlosen Stornotermin keine konkrete Teilnehmerliste an WWG aushändigen, ist die im Vertrag genannte Mindestteilnehmerzahl Grundlage für die Anzahlung. WWG hat das Recht, in diesem Fall gebuchte Kontingente auf diese Mindestteilnehmerzahl zu reduzieren.
5. Flugreisen / Tickets / Fährpassagen
WWG ist nur Vermittler von Flug-, Bahntickets oder Fährpassagen und haftet nicht für eventuelle Leistungsstörungen der vermittelten Fremdleistungen. Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Vertragspartner dafür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt WWG Fremdleistungen, sofern in der Vertragsbeschreibung darauf hingewiesen ist. WWG haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Für Stornierungen und Änderungen der Fluggesellschaften/Reedereien hinsichtlich Flugstrecken, des Flugplanes/Fahrplanes, die unter Umständen erforderlich sind, sowie Stornierungen von Tickets gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Beförderungsbestimmungen, die WWG auf Wunsch auch zur Verfügung stellt.
6. Rücktritt durch den einzelnen Kunden
Der Kunde kann jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird an dem Tag wirksam, an dem die Erklärung bei WWG eingeht. Hierfür gilt ausschließlich ein eingeschriebener Brief. Rücktrittserklärungen per Telefax bedürfen einer Bestätigung seitens WWG, da sie sonst nicht wirksam sind. Mündliche Stornierungen haben keine Gültigkeit. Auf dem Postweg gilt der Eingangsstempel des Postamtes. WWG hat im Falle des Rücktrittes Anspruch auf Entschädigung, wobei diese pauschal oder konkret berechnet werden kann. Im Falle pauschaler Berechnung werden die Stornierungskosten wie folgt bemessen:
Stornostaffel:
- bis 91 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- pro Person
- 90 bis 50 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises pro Person
- vom 49. bis zum 35. Tage vor Abreise 25 % des Reisepreises pro Person
- vom 34. bis zum 21. Tage vor Abreise 35% des Reisepreises pro Person
- vom 20. bis zum 14. Tage vor Abreise 50% des Reisepreises pro Person
- vom 13. Tage bis 7 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises pro Person
- ab dem 6. Tag und bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises pro Person
Die Stornokosten errechnen sich aus der entsprechenden Mindestteilnehmerzahl im Reisevertrag.
ACHTUNG: Nach Ausstellung der Flugtickets fallen 100% Stornokosten an.
7. Umbuchungen / Ersatzpersonen / Namensänderungen
Für Umbuchungen durch den Kunden werden bis 35 Tage vor Abreise eine Pauschale von € 100,– pro Person berechnet. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Ab dem 34. Tag gelten die allgemeinen Stornobedingungen gem. Ziffer 6. Im Falle, dass WWG dem Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Vertrages berechtigt widerspricht, d.h. dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften o.ä. entgegenstehen, werden die pauschalisierten Stornokosten gem. Ziffer 6 zur Zahlung fällig.
8. Eigenanreise / Bus / Flugzeug
Bei einer Eigenanreise muß der Kunde bis spätestens 18.00 Uhr, falls nicht anders gebucht, im Hotel eintreffen. Bei späterem (auch unverschuldet) Eintreffen kann der Quartiergeber, falls sich der Kunde nicht vorher meldet, die Zimmer anderweitig vermieten. Durch verspätetes Eintreffen hat der Kunde bei Zusatzleistungen (Abend-essen, Veranstaltungen u.a.) kein Recht auf Reklamationen z. B. bei kaltem Essen, schlechteren Plätzen oder Ausweichquartieren. Bei der Fluganreise ist der Kunde selbst für seine Tickets verantwortlich, falls diese nicht bei WWG gebucht worden sind. Der örtliche Reiseleiter ist dem Kunden bei der Rückbestätigung der Reisegruppe behilflich, jedoch nicht verantwortlich.
9. Nicht enthaltene Kosten
Im Reisepreis nicht enthalten, falls nicht anders vereinbart, sind Kosten, die vor Ort zu zahlen sind, wie Kurtaxen, Einreisegebühren, Visagebühren, Touristensteuern, Trinkgelder für Reiseleiter, Stadtführer. U.a. sollten Sie folgende Standardtrinkgelder pro Tag und Person einplanen:
Nicht EG:
- örtl. Reiseleiter: US-$ 5,-
- örtl. Busfahrer: US-$ 4,-
- Stadtführer: US-$ 2,-
Wir weisen daraufhin, daß das Trinkgeld keine völlig freiwillige Leistung ist, sondern ein Teil des Einkommens für die Mitarbeiter darstellt.
10. Außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vertragspartner als auch WWG den Vertrag kündigen. Die daraus resultierenden Rechte und Pflichten für beide Vertragsteilnehmer ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
11. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Einreise- und Gesundheitsvorschriften. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.
Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für eventuell entstehende Mehrkosten steht WWGR nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von WWGR hinausgeht, und der Kunde keine dieser Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung.
12. Veranstalter & Sicherungsschein
Veranstalter gegenüber dem Endverbraucher ist laut Reiserecht das Unternehmen, das den Endpreis kalkuliert und ausschreibt. Falls nicht anders vereinbart, ist Veranstalter jeweils der im Vertrag von WWG genannte Unternehmer. Dieser ist auch für die Ausgabe des Insolvenzscheines gegenüber dem Kunden verantwortlich. Falls WWG als Veranstalter fungiert, wird WWG den jeweiligen Sicherungsschein stellen.
13. Haftung des Veranstalters
WWG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Sofern dem Kunden ein Schaden (betrifft nicht Körperschäden) entstanden ist, den WWG weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat, oder soweit WWG für einem dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, beschränkt sich die Haftung von WWG auf den dreifachen Reisepreis. Eine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Ausflüge vor Ort), die WWG lediglich vermittelt und die im Vertrag ausdrücklich als solche ausgewiesen sind, besteht nicht.
Ein Schadenersatzanspruch gegen WWG ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
14. Mitwirkungspflicht
Der Kunde/ Vertragsnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Beanstandungen müssen der WWG-Reiseleitung unverzüglich vor Ort erklärt werden. Diese wird alles dafür tun, den Kunden in allen Fragen hilfreich zur Seite zu stehen und im Falle berechtigter Reklamationen sofort versuchen, Abhilfe zu schaffen.
15. Allgemeine Bestimmungen